Städtebauförderung

Die Bundesrupublik Deutschland unterstützt die Städte und Gemeinde zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung. Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden.

Ziele der Städtebauförderung sind:

  • Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
  • Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen n von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlust betroffenen Gebieten; Kennzeichen für solche Funktionsverluste ist vor allem ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen, wie z. B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, insbesondere von Industrie-, Konversions- und Bahnflächen
  • Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände.

Die Gemeinde Bösel arbeitet seit dem 05.02.2018 daran, den Bereich „Ortsmitte“ durch Mittel der Städtebauförderung aufzuwerten und ist seit dem 03.05.2019 in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen worden.

Der Rat der Gemeinde Bösel hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2023 die geänderte Kommunalrichtlinie über die Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderungsrichtlinie (R-StBauF 2022) „Bösel-Ortskern“ beschlossen. 

Zusammenfassend ergeben sich folgende Änderungen: 

1. Die maximale Förderhöhe wird auf 30.000,00 € beschränkt und mittels einer einzelfallbezogenen Pauschale ermittelt (30 % Förderung). 

2. Die Gestaltung der Höchstbeträge darf hierbei dynamisch entlang des aktuellen Baupreisindex gehandhabt werden. Hintergrund ist, der Entwicklung der Baukosten (Energiekrise, Kriegsausbrüche etc.) gerecht zu werden. 

3. Es ist nur noch eine Förderung pro Gebäude möglich (keine vereinzelten Maßnahmenförderungen mehr). 

4. Außenanlagen, die eindeutig einem Gebäude zuzuordnen sind, können mittels Städtebauförderung gefördert werden. 

5. Verstärkt verpflichtende Berücksichtigung eines hohen Klimastandards und der Gewährleistung an Barrierefreiheit.

Es wird auf die geänderte Richtlinie verwiesen.

Vorstellung der Ausbauplanung „Bahnhofstraße“ und der Quartiersplanung „Am Kirchplatz“ im Rahmen der Städtebauförderung

Die Gemeinde Bösel arbeitet konzeptionell seit Februar 2018 daran, den Bereich „Ortsmitte“ durch Mittel der Städtebauförderung aufzuwerten. Seit dem 03.05.2019 ist die Gemeinde in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen worden und erhält jährliche Mittelbewilligungen. Neben einigen notwendigen Grundstücksankäufen wurde jetzt der Kreisverkehrsplatz, der selbst nicht gefördert wurde, aber u.a. die Nebenanlagen, fertiggestellt.

Das nächste Projekt, um die in dem erstellten Maßnahmenkatalog aufgezeigten Missstände im Ortsbild abzubauen, befindet sich seit geraumer Zeit in planerischer Vorbereitung. Begleitet wird das Projekt „Neugestaltung der Straße Am Kirchplatz in Verlängerung der Kreisverkehrsausfahrt und der Bahnhofstraße“ nach Ausschreibung durch das Planungsbüro ibt aus Osnabrück. Parallel dazu soll das Quartier „Rund um den Kirchplatz“ städtebaulich mit unterschiedlichen Zielsetzungen und Nutzungsinteressen überplant werden. Ergänzend dazu führt die Verwaltung derzeit auch Gespräche mit einem örtlichen Architekten, wie eine Erweiterung des Rathauses in die konzeptionelle Planung eingebunden werden kann.

In einer zweiten Einwohnerversammlung am 4. März 2024 wurde durch das beauftragte Planungsbüro im Saalbetrieb Hempen Hagen die überarbeitete Ausbauplanung der Straße „Am Kirchplatz“ und in der Verlängerung der Bahnhofstraße sowie die überarbeiteten Konzeptansätze für eine städtebauliche Neugestaltung des genannten Quartiers vorgestellt. Die Konzeptideen sind den anliegenden Dokumenten zu entnehmen.

Präsentation - Bahnhofstraße
Präsentation - Konzept