Planungsbeteiligung Flächennutzungsplan

Durch den Flächennutzungsplan wird das gesamte Gemeindegebiet überplant und eine Bodennutzung (z. B. Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Flächen, Sonderbauflächen) für jedes Grundstück festgelegt.

Anhand des Flächennutzungsplanes soll die zukünftige Entwicklung des Gemeindegebietes aufgezeigt werden. Ein Anspruch auf die dargestellte Nutzung besteht jedoch nicht.

Folgende Flächennutzungsplanänderungen sind im Verfahren:

18. Änderung des Flächennutzungsplanes 2005 (Gewerbegebiet Glaßdorfer Straße) der Gemeinde Bösel

Die Gemeinde Bösel beabsichtigt, die Umsetzung eines Gewerbegebietes an der Glaßdorfer Straße planungsrechtlich einzuleiten. Städtebauliches Ziel der Gemeinde Bösel ist es, die zukünftige gewerbliche Entwicklung auf die Flächen südlich der Ortslage Bösel, angrenzend an die dort bereits vorhandenen gewerblichen Bauflächen, zu konzentrieren. 

Das Plangebiet liegt südlich der Straße Südkamper Ring und westlich der Glaßdorfer Straße. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 76 aufgestellt.

Der Verwaltungsausschuss hat in der Sitzung am 14.08.2024 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Dieser wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sollen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden. Dazu liegt der Geltungsbereich nebst Beschreibung der Grundzüge der Planung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 22. November bis zum 31. Dezember 2024 - beide Tage einschließlich - im Rathaus der Gemeinde Bösel, Fachbereich 2 – Bauen, Planen, Ordnung – Zimmer 2.10, Am Kirchplatz 15, 26219 Bösel, während der Dienststunden (montags – freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, montags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ebenfalls besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen bei der Gemeinde schriftlich oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@boesel.de eingereicht oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

19. Änderung des Flächennutzungsplanes 2005 (Windenergie) der Gemeinde Bösel

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bösel hat in seiner Sitzung am 31.08.2022 die Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ beschlossen. In seiner Sitzung vom 14.08.2024 wurde dieser sachliche Teilflächennutzungsplan auf Grundlage der Standortpotenzialanalyse konkretisiert. 

Die Gemeinde kann im Rahmen ihrer Planungshoheit über die im Regionalen Raumordnungsprogramm ausgewiesenen Flächen hinaus weitere Windenergiegebiete entwickeln. Vor dem Hintergrund wurde in der Sitzung des Rates am 12.06.2024 die Standortpotenzialstudie beschlossen. Im Wesentlichen ergeben sich entwickelbare Potenziale in Overlahe und Petersdorf. Diese Potenzialflächen sind bisher nicht in dem Raumordnungsverfahren des Landkreises berücksichtigt worden.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sollen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden. Dazu liegt der Geltungsbereich nebst Beschreibung der Grundzüge der Planung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 02. Dezember 2024 bis zum 07. Januar 2025 - beide Tage einschließlich - im Rathaus der Gemeinde Bösel, Fachbereich 2 – Bauen, Planen, Ordnung – Zimmer 2.10, Am Kirchplatz 15, 26219 Bösel, während der Dienststunden (montags – freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, montags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ebenfalls besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen bei der Gemeinde schriftlich oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@boesel.de eingereicht oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Folgende Flächennutzungsplanänderungen sind im Verfahren:

Aktuelle F-Planänderungen im Beteiligungsverfahren.

18. Änderung des Flächennutzungsplanes 2005 (Gewerbegebiet Glaßdorfer Straße) der Gemeinde Bösel

19. Änderung des Flächennutzungsplanes 2005 (Windenergie) der Gemeinde Bösel