Einen Zuschuss können Familien erhalten, denen noch keine Zuwendung aus der pauschalierten Familienförderung der Gemeinde gewährt worden ist.

Familienförderung

Die Gemeinde Bösel unterstützt Familien beim Wunsch nach einem Eigenheim. Daher wird der Erwerb eines eigen genutzten Bauplatzes durch Familien von der Gemeinde Bösel besonders gefördert.

Für ein minderjähriges Kind erhält eine Familie für einen Bauplatz in einem Baugebiet, der von der Gemeinde Bösel gekauft wurde, auf Antrag 2.000,00 € und für das zweite minderjährige Kind weitere 4.000,00 €, so dass der Höchstbetrag der Förderung bei 6.000,00 € je Familie liegt.

Beim Kauf eines Bauplatzes im Baugebiet Petersdorf, Südlich Kampstraße gewährt Ihnen die Gemeinde Bösel eine erhöhte Förderung. Diese beträgt für das erste minderjährige Kind 3.000,00 €, für das zweite minderjährige Kind 4.000,00 € und für das dritte minderjährige Kind 5.000,00 €, so dass der Höchstbetrag bei 12.000,00 € liegt.

Als minderjährige Kinder gelten die Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und auf dem bezeichneten Bauplatz ihren Wohnsitz nehmen. Der Zuschuss wird auch für innerhalb von fünf Jahren nach dem Erstbezug geborene Kinder gewährt. Er kann frühestens mit Bezug des Wohnhauses beantragt werden.

Beim Kauf eines Bauplatzes im Baugebiet Südlich Neuland, Bösel-Nord - 1. Änderung oder eines Bauplatzes im Baugebiet Petersdorf westlich Eichenstraße, gewährt Ihnen die Gemeinde Bösel eine erhöhte Förderung. Diese beträgt für das erste minderjährige Kind 5.000,00 €, für das zweite minderjährige Kind 7.000,00 € und für das dritte minderjährige Kind 9.000,00 €, so dass der Höchstbetrag bei 21.000,00 € liegt.

Als minderjährige Kinder gelten die Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und auf dem bezeichneten Bauplatz ihren Wohnsitz nehmen. Der Zuschuss wird auch für innerhalb von zehn Jahren nach dem Erstbezug geborene Kinder gewährt. Er kann frühestens mit Bezug des Wohnhauses beantragt werden.