Steuern und Gebühren der Gemeinde Bösel
Realsteuern
Gewerbesteuer 400 v. H.
Grundsteuer A 290 v. H.
Grundsteuer B 290 v. H.
Hundesteuer
für den 1. Hund 35,00 Euro
für den 2. Hund 55,00 Euro
für jeden weiteren Hund 75,00 Euro
Spielgerätesteuer
Siehe Vergnügungssteuersatzung
Straßenreinigung
je lfdm. Straßenfront 0,77 Euro (bei einseitigem Gehweg/Rinne 0,38 Euro)
Verwaltungskosten
Siehe Satzung und Kostentarif
Entgelte des OOWV für den Abwasserbetrieb in Bösel
Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) betreibt die Abwasseranlage in Bösel. Die Entgelte werden vom OOWV erhoben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den OOWV.
Zentrale Abwasserbeseitigung
Das Abwasserbeseitigungsentgelt besteht aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis. Der Grundpreis bemisst sich nach der Größe/Nennweite des Trinkwasseranschlusses und der Anzahl der zu entsorgenden wirtschaftlichen Einheiten.
| Grundpreis für Anschlüsse mit folgenden Nennweiten | |
| bis 40 mm | 6,25 € pro Monat |
| 50 m | 9,75 € pro Monat |
| 80 mm | 24,95 € pro Monat |
| jede weitere wirtschaftliche Einheit zusätzlicher Grundpreis | 6,25 € pro Monat |
| Arbeitspreis (ab 01.01.2023) | 5,56 € je m³ |
Trink- und Abwasser der Gemeinde Bösel
Nachfolgende Links bieten eine direkte Übersicht rund um das Thema Trink- und Abwasser der Gemeinde Bösel:
OOWV | Gemeinde Bösel
Preise und Gebühren – das ändert sich ab 2026
OOWV | Service | Abwassergebühren
Kleinkläranlagen:
| Grundpreis pro Abfuhr | 56,00 € |
| Abflusslose Gruben je m³ | 9,00 € |
| Hauskläranlage je m³ | 26,00 € |
