Verkauf von vier Grundstücken an der Gartenstraße (ehemaliger Spielplatz) in Bösel
Die Gemeinde Bösel beabsichtigt den Verkauf von vier Grundstücken an der Gartenstraße (ehemaliger Spielplatz) in Bösel zur Größe von 861 qm, 886 qm, 742 qm und 705 qm. Die Grundstücke sind unbebaut, voll erschlossen und liegen innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 2 „Die langen Acker“, 2. Änderung.
Mit dem Grundstückskauf verpflichten sich die Käufer, innerhalb von 10 Jahren nach Beurkundung des Vertrages ein Wohngebäude bezugsfertig auf dem Grundstück zu errichten. Wenn Grundstückseigentümer innerhalb der Frist kein Wohngebäude errichtet haben, fällt eine Nachzahlung in Höhe von 100.000,00 € an.
Es ist für jedes Grundstück ein gesondertes Gebot abzugeben, falls beabsichtigt ist, mehrere Grundstücke zu erwerben.
Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung trägt der Käufer.
Das Mindestgebot für die Grundstücke wird auf 200,00 €/qm je Grundstück festgesetzt.
Schriftliche Gebote mit einem ersten Planungsentwurf sind bis zum 31.03.2023 - 11.00 Uhr in einem verschlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift „Gebot Grundstücksverkauf Gartenstraße - nicht öffnen“ bei der Gemeinde Bösel, Am Kirchplatz 15, 26219 Bösel, einzureichen.
Die Gemeinde Bösel ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen, d.h. sie bleibt in ihrer Entscheidung über die Gebotsannahme frei, da es sich nicht um eine Ausschreibung im Sinne des geltenden Vergaberechts, sondern um eine für die Gemeinde Bösel unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Kaufangebotes privatrechtlicher Natur handelt.
Sofern weitere Informationen gewünscht werden oder Fragen bestehen, steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Bösel jederzeit gern mit Auskünften zur Verfügung. Ansprechpartner ist Frau Sabine Hülskamp,
Tel. 04494/8926 oder huelskamp@boesel.de.