Verkauf eines Grundstückes am Berliner Ring (ehemaliger Spielplatz) in Bösel
Die Gemeinde Bösel beabsichtigt den Verkauf des Grundstückes am Berliner Ring (ehemaliger Spielplatz) in Bösel, Flur 48, Flurstück 38 zur Größe von 1.071 m². Das Grundstück ist unbebaut und liegt innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 12 „Sportzentrum“. Die Lage des Grundstückes ist folgendem Lageplan zu entnehmen.
Das betreffende Grundstück ist zurzeit noch als Spielplatz im Bebauungsplan Nr. 12 „Sportzentrum“ festgesetzt.
Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ermöglicht es Gemeinden, durch neue Regelungen wie § 31 Abs. 3 und § 246e BauGB deutlich schneller und flexibler neuen Wohnraum zu schaffen. Hierbei kann von bestehenden Bebauungsplänen abgewichen werden, ohne dass ein zeitaufwendiges Änderungsverfahren notwendig ist. Aufgrund der Zugehörigkeit zu diesem Anwendungsbereich ergeben sich für das Grundstück erhebliche planungsrechtliche Vorteile.
Ziel ist es, dass es nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Die Erwerber haben die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung zu tragen. Mit dem Grundstückskauf verpflichten sich die Käufer, innerhalb von 3 Jahren nach Beurkundung des Vertrages ein Wohngebäude bezugsfertig auf dem Grundstück zu errichten.
Die Gemeinde Bösel bittet um Abgabe von Kaufangeboten. Das Mindestgebot für das Grundstück wird auf 145,00 €/qm (Bodenrichtwert) festgesetzt.
Schriftliche Gebote mit einem ersten Planungsentwurf sind bis zum 31.07.2026 - 11.00 Uhr - in einem verschlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift „Gebot Grundstücksverkauf Berliner Ring - nicht öffnen“ bei der Gemeinde Bösel, Am Kirchplatz 15, 26219 Bösel, einzureichen.
Die Gemeinde Bösel ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen, d.h. sie bleibt in ihrer Entscheidung über die Gebotsannahme frei, da es sich nicht um eine Ausschreibung im Sinne des geltenden Vergaberechts, sondern um eine für die Gemeinde Bösel unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Kaufangebotes privatrechtlicher Natur handelt.
Sofern weitere Informationen gewünscht werden oder Fragen bestehen, steht Fachbereichsleiter Christoph Burtz, Tel. 04494 / 8918 oder burtz@boesel.de, gerne zur Verfügung.
Download-Dokumente
- Lageplan327 KB
