Lärmaktionsplan

Entsprechend dem Ziel der Umgebungslärmrichtlinie sollen die Kommunen in Lärmaktionsplänen Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung festlegen. Dabei ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ein wesentlicher Bestandteil.

Auf der Grundlage von Lärmkarten werden Lärmaktionspläne aufgestellt, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Die Lärmaktionspläne enthalten konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung. Ziel dieser Pläne soll es auch sein, ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Die Lärmaktionsplanung liegt in der Verantwortung der Gemeinden oder der nach Landesrecht zuständigen Behörden.

Unter 8.219 Fahrzeugbewegungen pro Tag muss kein Lärmschutzgutachten aufgestellt werden. Aufgrund der Betroffenheit der Gemeinde Bösel im nördlichen Bereich der Bundesstraße 401 sowie der damit einhergehenden Verkehrszunahme von mittlerweile 8.509 Fahrzeugbewegungen pro Tag ist die Gemeinde nunmehr verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Der Rat der Gemeinde Bösel hat folglich in seiner Sitzung am 29. Januar 2025 den Lärmaktionsplan der Gemeinde Bösel beschlossen.