Vereine

Bösel zeichnet sich durch ein besonderes attraktives Vereinsleben aus, das zu allen Jahres- und Tageszeiten stattfindet. Aus über 50 Vereinen und Gruppierungen, je nach Neigungen und Wünschen, kann ausgewählt werden.

Ehrenamtsagentur 

Unter www.ehrenamtsagentur.de finden Engagierte, Vereine und Interessierte gebündelte Informationen, Angebote und Ansprechpartner rund um das freiwillige Engagement im Landkreis Cloppenburg und bietet eine übersichtliche, praxisnahe und inspirierende Plattform für das Ehrenamt.

 

Verleih Flexzelte

Die Nutzung der Zelte soll den Vereinen und Gruppen der Gemeinde Bösel eine flexible und kostengünstige Möglichkeit bieten, ihre Veranstaltungen erfolgreich durchzuführen. Eine private Nutzung ist nicht gestattet.

Die vorhandenen drei Flexzelte zur Größe von je 75m² (10x7,5m) werden den Antragstellern gegen ein Entgelt zur Verfügung gestellt, das zur teilweisen Deckung der damit verbundenen Kosten für Aufbau, Abbau, Reinigung, Versicherung, usw. dient. Die verbleibenden Kosten werden im Rahmen der Förderung des Ehrenamtes von der Gemeinde übernommen. 

Folgendes Entgelt wird erhoben:
1 Flexzelt   200,00 € je Veranstaltung
2 Flexzelte 350,00 € je Veranstaltung 
3 Flexzelte 450,00 € je Veranstaltung 
maximal für drei Tage.

Für die Nutzung der Flexzelte hat der Antragssteller Nutzungs- und Verleihbedingungen schriftlich anzuerkennen.

1. Nutzungsberechtigung
1.1 Die drei Flexzelte zur Größe von je 75 m² (10 m x 7,5 m) sind Eigentum der Gemeinde Bösel. Sie dienen vorrangig zur Förderung des Vereinslebens und des kulturellen Lebens
in der Gemeinde Bösel. Eine private Nutzung der Zelte, auch wenn sie über einen Verein angemeldet wird, ist grundsätzlich nicht gestattet.
1.2 Die Flexzelte werden zur Nutzung für kulturelle Veranstaltungen und sonstige Veranstaltungen der Vereine auf Antrag gegen Entgelt verliehen. Dabei sind die Nutzungs- und
Verleihbedingungen schriftlich anzuerkennen.
1.3 Die Entscheidung über die Herausgabe der Zelte erfolgt über eine schriftliche Antragsstellung bei der Gemeinde.

2. Überlassung
2.1 Der Auf- und Abbau der Zelte erfolgt über die jeweils zuständigen Mitarbeiter des Bauhofes der Gemeinde Bösel in Zusammenarbeit mit dem Entleiher. Vom ausleihenden Verein oder von der Gruppierung ist zu gewährleisten, dass für den Auf- und Abbau jeweils zwei befähigte Personen abgestellt werden. Von der Gemeinde wird in der Regel eine fachkundige Person gestellt.
2.2 Gibt es für einen Termin mehrere Bewerber für die Flexzelte, so entscheidet das Datum der schriftlichen Anmeldung über die Vergabe der Zelte. Sollte die Gemeinde Bösel die Flexzelte für eigene Zwecke benötigen, erfolgt unabhängig von der Anmeldung keine Verleihung der Zelte.
2.3 Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung erkennt der Entleiher die Nutzungs- und Verleihbedingungen für die Flexzelte an und verpflichtet sich, diese gewissenhaft einzuhalten.

3. Nutzungsentgelt
3.1 Für die Nutzung der Flexzelte durch ortsansässige Vereine und Gruppen wird folgendes Entgelt erhoben:
1 Flexzelt   200,00 € je Veranstaltung
2 Flexzelte 350,00 € je Veranstaltung 
3 Flexzelte 450,00 € je Veranstaltung 
maximal für drei Tage.
Das Nutzungsentgelt ist unverzüglich nach der Ausleihe zu entrichteten.

4. Kaution
Die Verleihung soll zunächst ohne die Zahlung einer Kaution erfolgen. Stellt sich in der Praxis heraus, dass die Zahlung einer Kaution angemessen ist, ist der Bürgermeister ermächtigt, eine angemessene Kaution zu verlangen.

5. Verantwortlichkeit/Haftung
5.1 Der Entleiher haftet für alle Schäden, die während der Ausleihe am Zeltmaterial und Zubehör entstehen.
5.2 Für jede Veranstaltung ist eine Person zu benennen, die für das ausgeliehene Flexzelt verantwortlich ist. Dieser Person obliegt der ordnungsgemäße Umgang und die Nutzung
des Zeltes oder der Zelte. Ein Auf- und Abbau am Wochenende erfolgt in der Regel nicht.
5.3 Vor und nach der Veranstaltung hat der Verantwortliche den Zustand des Flexzeltes zu überprüfen.
5.4 Werden Schäden an den Zelten festgestellt, ist unverzüglich die Gemeinde Bösel zu informieren. Für unverschuldet entstandene Schäden hat die Gemeinde Bösel einen
Versicherungsschutz abgeschlossen.
5.5 Das Aufbringen von Aufklebern (z. B. Werbung) auf den Zeltwänden ist nicht gestattet.
5.6 Die Zelte sind in Absprache mit dem zuständigen Mitarbeiter des Bauhofes der Gemeinde Bösel in einem trockenen sauberen Zustand abzubauen und zurückzugeben.
5.7 Nutzer, die gegen die Überlassungsbestimmungen verstoßen, können von einer weiteren Nutzung der Flexzelte auch zeitweise ausgeschlossen werden. Zusätzlich werden die
Kosten für unterlassene Verpflichtungen in Rechnung gestellt.

6. Ausnahmen
Über Ausnahmen von den vorgenannten Nutzungsbedingungen entscheidet in begründeten Einzelfällen der Bürgermeister der Gemeinde Bösel.