Standortpotenzialflächenanalyse "Windenergie"

In der Sitzung des Rates am 29. Juni 2022 (4. d. N. NÖFT) wurde sich mehrheitlich für die Erstellung einer Standortpotenzialflächenanalyse für die Windenergie und Freiflächenphotovoltaikanlagen ausgesprochen. Die Erstellung der Windpotenzialstudie wurde vorgezogen und liegt jetzt im 1. Entwurf vor. Die Grundzüge und ersten Ergebnisse wurden den Ratsmitgliedern bereits vorgestellt (Vorlage Nr. 034/2023).

Gemäß dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz, kurz WindBG) hat das Bundesland Niedersachsen 1,7 % der Landesfläche bis zum 31.12.2027 und 2,2 % der Landesfläche bis zum 31.12.2032 als Windenergiegebiet auszuweisen. Dies bedeutet für den Landkreis Cloppenburg eine Ausweisung von 2,09 % der Fläche für die Windenergie.

Im Gesetzesentwurf zum Niedersächsischen Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (kurz NWindBGUG), welches derzeit noch in der Verbandsbeteiligung und anschließend im Kabinett und Landtag beraten wird, ist vorgesehen, 2,94 % der Fläche im Landkreis Cloppenburg bis zum 31.12.2026 als Windenergiegebiet auszuweisen.

Im Vergleich dazu hat die Gemeinde Bösel bisher ca. 1,4 % des Gemeindegebietes als Windenergiegebiet ausgewiesen (die Prozentangaben beziehen sich auf Rotor-Out-Flächen).

Der Landkreis Cloppenburg lässt derzeit im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) eine Standortpotenzialstudie erstellen, welche aufgrund der beabsichtigten Änderung des Gesetzes wieder überarbeitet wird.

Bei der Ermittlung der Potenzialflächen im Gemeindegebiet wurde sich bei den Abstandskriterien (Ausweisung von „harten“ und „weichen“ Tabuzonen) an denen der erstellten Standortpotenzialstudie des Landkreis Cloppenburg orientiert.

Gemäß WindBG sind Rotor-Out-Flächen vollständig und Rotor-In-Flächen nur anteilig anrechenbar, sodass in der Standortpotenzialstudie lediglich Rotor-Out-Flächen dargestellt werden. Bei Rotor-In-Flächen sind die Rotorblätter innerhalb des Geltungsbereiches und bei RotorOut-Flächen außerhalb des Geltungsbereiches der Windenergieflächen.

Ferner wurde bei den vorgeschlagenen Windenergiepotenzialflächen darauf geachtet, dass diese eine Mindestgröße von 20 ha aufweisen, damit innerhalb dieser mindestens 3 Windenergieanlagen realisiert werden können. Dabei handelt es sich um eine Vorschlagsgröße.

Die im Ausschuss für Wirtschaft, Umwelt, Planung, Bau und Verkehr am 26.06.2023 vorgestellten Ergebnisse sowie die Rechtsgrundlagen sind der Präsentation zu entnehmen. 

Präsentation Windenergie BauA 26.06.2023

Karte 5A Darstellung harter Tabuzonen

Karte 5B Darstellung harter und weicher Tabuzonen

Karte 6A Restflächen Rotor-Out

Kontakt Bau- und Planungsamt

Christoph Burtz
Tel.: 04494 / 89-18
E-Mail: burtz@boesel.de
Rathaus,
Obergeschoss, Zimmer 2.08

Claudia Dellwisch
Tel.: 04494 / 89-40
E-Mail: dellwisch@boesel.de
Rathaus,
Obergeschoss, Zimmer 2.10