Bebauungsplan Nr. 75 „Erweiterung Gewerbegebiet Westerloh“

Im Bereich Westerloh, nördlich der Friesoyther Straße (L 835) und westlich der Kündelstraße, soll das bestehende Gewerbegebiet Westerloh in nordwestliche Richtung weiterentwickelt werden. Dies geschieht, um der Anfrage nach Gewerbegrundstücken gerecht zu werden und neue Betriebe in der Gemeinde Bösel ansiedeln zu können. Das Plangebiet liegt nördlich der Friesoyther Straße (L 835) und westlich der Kündelstraße.

Der Verwaltungsausschuss hat in der Sitzung am 29.11.2023 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Dieser wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sollen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden. Dazu liegt der Geltungsbereich nebst Beschreibung der Grundzüge der Planung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 12. April bis zum 14. Mai 2024 – beide Tage einschließlich – im Rathaus der Gemeinde Bösel, Fachbereich 2 – Bauen, Planen, Ordnung – Zimmer 2.10, Am Kirchplatz 15, 26219 Bösel, während der Dienststunden (montags – freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, montags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ebenfalls besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen bei der Gemeinde schriftlich oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@boesel.de eingereicht oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.  Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.