Verkauf eines Grundstückes an der Hauptstraße in Bösel / Petersdorf
Die Gemeinde Bösel beabsichtigt den Verkauf des Grundstückes an der Hauptstraße 40 (Petersdorf) in Bösel, Flur 11, Flurstück 69/11 zur Größe von 2.752 m². Das Grundstück ist derzeit bebaut, voll erschlossen und liegt innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 66 „Petersdorf, südlich der Hauptstraße, beidseitig der Eichenstraße“. Die Lage des Grundstückes ist folgendem Lageplan zu entnehmen.
Der Bebauungsplan Nr. 66 „Petersdorf, südlich der Hauptstraße, beidseitig der Eichenstraße“ ist am 29.09.2022 in Kraft getreten und wurde entwickelt, um den steigenden Bedarf an Wohnraum zu decken.
Es sind maximal zwei Vollgeschosse zulässig. Das Wohnen im Dachgeschoss ist grundsätzlich erlaubt, jedoch darf das Dachgeschoss nicht als Staffelgeschoss mit einer reduzierten Geschossfläche (z. B. zwei Drittel der darunterliegenden Etage) ausgeführt werden. Pro Gebäude sind höchstens sechs Wohneinheiten zulässig. Für jede Wohneinheit muss eine Baugrundstücksfläche von mindestens 150 m² vorhanden sein. Zudem darf die Größe eines Baugrundstücks 400 m² nicht unterschreiten.
Obwohl das betreffende Grundstück laut Bebauungsplan als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO ausgewiesen ist, soll diese Festsetzung durch die neue Regelung nach dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung keine Anwendung mehr finden.
Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ermöglicht es Gemeinden, durch neue Regelungen wie § 31 Abs. 3 und § 246e BauGB deutlich schneller und flexibler neuen Wohnraum zu schaffen. Hierbei kann von bestehenden Bebauungsplänen abgewichen werden, ohne dass ein zeitaufwendiges Änderungsverfahren notwendig ist. Aufgrund der Zugehörigkeit zu diesem Anwendungsbereich ergeben sich für das Grundstück erhebliche planungsrechtliche Vorteile, daher soll in diesem Fall das Mischgebiet als Wohngebiet im Rahmen einer Befreiung festgesetzt werden.
Der entsprechende Bebauungsplan kann auf unserer Homepage www.boesel.de gewerbe-bau-und-klimaschutz/baugrundstuecke eingesehen werden.
Die Erwerber haben die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung zu tragen. Mit dem Grundstückskauf verpflichten sich die Käufer, innerhalb von 3 Jahren nach Beurkundung des Vertrages ein Wohngebäude bezugsfertig auf dem Grundstück zu errichten.
Die Gemeinde Bösel bittet um Abgabe von Kaufangeboten. Das Mindestgebot für das Grundstück wird auf 200,00 €/qm festgesetzt.
Schriftliche Gebote mit einem ersten Planungsentwurf sind bis zum 31.07.2026 - 11.00 Uhr - in einem verschlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift „Gebot Grundstücksverkauf Hauptstraße - nicht öffnen“ bei der Gemeinde Bösel, Am Kirchplatz 15, 26219 Bösel, einzureichen.
Die Gemeinde Bösel ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen, d.h. sie bleibt in ihrer Entscheidung über die Gebotsannahme frei, da es sich nicht um eine Ausschreibung im Sinne des geltenden Vergaberechts, sondern um eine für die Gemeinde Bösel unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Kaufangebotes privatrechtlicher Natur handelt.
Sofern weitere Informationen gewünscht werden oder Fragen bestehen, steht Fachbereichsleiter Christoph Burtz, Tel. 04494 / 8918 oder burtz@boesel.de, gerne zur Verfügung.
Download-Dokumente
- Lageplan_Hauptstrasse.png137 KB
- Bebauungsplan 66 2 MB
