Nach § 64 des Nieders. Schulgesetzes (NSchG) werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum 30. September 2027 vollenden werden, also bis zum 1. Oktober 2027 sechs Jahre alt werden.
Erziehungsberechtigte, deren Kinder das sechste Lebensjahr in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September 2027 vollenden, also vom 1. Juli bis zum 1. Oktober 2027 sechs Jahre alt werden, können den Einschulungstermin um ein Jahr verschieben. In diesem Fall reicht eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule aus.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die nach dem 1. Oktober 2027 das sechste Lebensjahr vollenden, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie für den Schulbesuch die erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Dieser Antrag sollte im Monat März 2027 bei der zuständigen Grundschule eingereicht werden. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, mit ihrem Kind die Schulanmeldung in der Kath.
Grundschule Petersdorf vorzunehmen.
Dienstag, 14. April 2026 in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr.
Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt:
ausgefüllter Personalbogen für Schüler*innen
eine Fotokopie der Geburtsurkunde
eine Fotokopie des Impfpasses
ggf. eine Fotokopie des Sorgerechtsbescheides
Abgabe der Anmeldeunterlagen in der Kath. Grundschule Petersdorf bis spätestens: Dienstag, 31. März 2026 (ggf. im Postkasten).

