Überblick über den aktuellen Stand der Grundsteuerreform in Niedersachsen

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.04.2018 das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Die Grundsteuergesetze wurden daher angepasst.

Niedersachsen hat sich hinsichtlich der Bewertung des Grundvermögens für das Flächen-Lage-Modell entschieden. Grundlage sind die Flächen des Grund und Bodens und des Gebäudes im Verhältnis zu einem sogenannten Lage-Faktor für das jeweilige Grundstück. Für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen gelten davon abweichende auf Bundesebene beschlossene Vorschriften.

Jeder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks ist verpflichtet, bis zum 31.10.2022 eine Feststellungserklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Ab 01.07.2022 steht dazu das elektronisches System der Finanzverwaltung www.elster.de zur Verfügung. Im Vorfeld wird das Finanzamt jedem Eigentümer (voraussichtlich im Mai/Juni 2022) ein Informationsschreiben mit den wichtigsten Daten und Informationen zusenden. 

Die Informationsseite 

https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer

gibt einen guten Überblick über die Grundsteuerreform in Niedersachsen. 

Bei weitergehenden Fragen steht Ihnen das Finanzamt Cloppenburg, Zur Basilika 1, 49661 Cloppenburg, Telefon 04471 8870 zur Verfügung.