Überblick über den aktuellen Stand der Grundsteuerreform in Niedersachsen

Niedersachsen hat sich hinsichtlich der Bewertung des Grundvermögens für das Flächen-Lage-Modell entschieden. Grundlage sind die Flächen des Grund und Bodens und des Gebäudes im Verhältnis zu einem sogenannten Lage-Faktor für das jeweilige Grundstück. Für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen gelten davon abweichende auf Bundesebene beschlossene Vorschriften.

Jeder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks war verpflichtet, bis zum 31.01.2023 eine Feststellungserklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. 

Das Finanzamt wird die Erklärungen prüfen und bescheiden. Der neue Grundsteuermessbetrag gilt ab dem 01.01.2025. Die Städte und Gemeinden werden Anfang 2025 neue Grundsteuerbescheide ausstellen. Zu beachten ist, dass die neuen Grundsteuermessbeträge nicht mit den alten Hebesätzen verrechnet werden dürfen. Die neuen Hebesätze werden erst Anfang 2025 feststehen. Letztlich werden einige Bürgerinnen und Bürger mehr bezahlen und andere weniger ls zuvor. Für die Kommune wird die Gesamthöhe der Grundsteuereinnahmen der bisherigen Gesamthöhe entsprechen. 

Weitergehende Informationen erhalten Sie unter:  

https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer

gibt einen guten Überblick über die Grundsteuerreform in Niedersachsen. 

Bei persönlichen Fragen steht Ihnen das Finanzamt Cloppenburg, Zur Basilika 1, 49661 Cloppenburg, Telefon 04471 8870 zur Verfügung.

 

Hier die Pressemitteilung des Landes Niedersachsen sowie der Kommunen in Spitzenverbänden zur Reform der Grundsteuereiter