Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2026/2027 an der Kath. Grundschule Petersdorf

Nach § 64 des Nieders. Schulgesetzes (NSchG) werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum 30. September 2026 vollenden werden.

 

Erziehungsberechtigte, deren Kinder das sechste Lebensjahr in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September 2026 vollenden, können den Einschulungstermin um ein Jahr verschieben. In diesem Fall reicht eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule aus.

 

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die nach dem 1. Oktober 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie für den Schulbesuch die erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Dieser Antrag sollte im Monat März 2026 bei der zuständigen Grundschule eingereicht werden. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, mit ihrem Kind die Schulanmeldung in der Kath. Grundschule Petersdorf am Dienstag, 4. November 2025 in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr vorzunehmen.

 

Folgende Unterlagen müssen zur Anmeldung mitgebracht werden:

➢ ausgefüllter Personalbogen für Schüler*innen

➢ eine Fotokopie der Geburtsurkunde

➢ eine Fotokopie des Impfpasses

➢ ggf. eine Fotokopie des Sorgerechtsbescheides


Abgabe der Anmeldeunterlagen in der Kath. Grundschule Petersdorf bis spätestens: Dienstag, 7. Oktober 2025.