Kommunale Wärmeplanung

Titel: „KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Bösel

Laufzeit: 20.12.2023 – 21.12.2024

Förderkennzeichen: 67K25769

 

Ziel und Inhalt des Vorhabens:

Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung basierend auf der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld („Kommunalrichtlinie“) mit folgenden Elementen:

• Bestandsanalyse sowie Energie- und Treibhausgasbilanz inklusive räumlicher Darstellung

• Potenzialanalyse zur Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen und lokalen Potenzialen erneuerbarer Energien

• Zielszenarienentwicklung und Herleitung von Entwicklungspfaden

• Entwicklung einer Strategie und eines Maßnahmenkatalogs zur Umsetzung und zur Erreichung der Energie- und THG-Einsparung inklusive Identifikation von zwei bis drei Fokusgebieten, die bezüglich einer klimafreundlichen Wärmeversorgung kurz- und mittelfristig prioritär zu behandeln sind

• Beteiligung sämtlicher betroffener Verwaltungseinheiten und aller weiteren relevanten Akteure an der Entwicklung der Zielszenarien und Entwicklungspfade sowie der umzusetzenden Maßnahmen

• Verstetigungsstrategie inklusive Organisationsstrukturen und Verantwortlichkeiten / Zuständigkeiten

• Controlling-Konzept für Top-down- und Bottom-up-Verfolgung der Zielerreichung inklusive Indikatoren und Rahmenbedingungen für Datenerfassung und –auswertung

• Kommunikationsstrategie für die konsens- und unterstützungsorientierte Zusammenarbeit mit allen Zielgruppen

 

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.