Verkauf eines Gewerbegrundstückes für den Betrieb einer Spielhalle im Sinne des niedersächsischen Spielhallengesetzes im Gewerbegebiet Westerloh

Die Gemeinde Bösel beabsichtigt, den Verkauf einer Fläche im Gewerbegebiet Westerloh. Es handelt sich um die Grundstücke der Flur 31, Flurstück 17/13 (Nr. 10), zur Größe von insgesamt 3.584 qm oder der Flur 31, Flurstück 17/4 (Nr. 1), zur Größe von insgesamt 3.409 qm.

 

Weitere Einzelheiten, insbesondere zu den baurechtlichen Rahmenbedingungen, finden Sie im Internet unter www.boesel.de/gewerbe-bau-und-klimaschutz/gewerbegrundstuecke.

 

 

Für das Grundstücksvergabeverfahren werden nur Interessenten zugelassen, die den entsprechenden Kriterienkatalog zur Konzepterstellung bei der Gemeinde Bösel, Frau Bültmann (bueltmann@boesel.de), Tel. 04494 – 8913, angefordert haben.

Bei dieser Anzeige handelt es sich um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Der Kaufpreis pro Grundstück beträgt voll erschlossen 52,90 € je qm. Für den Bau einer Betriebsleiterwohnung ist eine Nachzahlung in Höhe von 50.000,00 € zu leisten.

Schriftliche Gebote mit dem geforderten Nutzungskonzept sind bis zum 31.03.2023 um 11.00 Uhr in einem verschlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift „Angebot Grundstückskauf für „Spielhalle“ – nicht öffnen“ bei der Gemeinde Bösel, Am Kirchplatz 15, 26219 Bösel, einzureichen.

Die Gemeinde Bösel ist nicht verpflichtet, irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen, d. h. sie bleibt in ihrer Entscheidung über die Angebotsannahme frei, da es sich nicht um eine Ausschreibung im Sinne des geltenden Vergaberechts, sondern um eine für die Gemeinde Bösel unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Kaufangebotes privatrechtlicher Natur handelt.

Für nähere Informationen und Rückfragen steht Ihnen der Bürgermeister unter Tel. 04494-8914 bzw. E-Mail block@boesel.de zur Verfügung.

Hinsichtlich baurechtlicher Fragen wenden Sie sich bitte an den Leiter des Fachbereiches, Herrn Burtz, unter Tel. 04494-8918 oder E-Mail burtz@boesel.de.

Lageplan Westerloh