Nach § 64 des Nieders. Schulgesetzes (NSchG) werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September vollenden werden.
Erziehungsberechtigte, deren Kinder das sechste Lebensjahr in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September 2025 vollenden, können den Einschulungstermin um ein Jahr verschieben. In diesem
Fall reicht eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule aus.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die nach dem 1. Oktober 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie für den Schulbesuch
die erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Dieser Antrag sollte im Monat März 2025 bei der zuständigen
Grundschule eingereicht werden. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, mit ihrem Kind die Schulanmeldung in der Kath.
Grundschule Petersdorf am Mittwoch, 11. Dezember 2024 in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr vorzunehmen.
Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung erforderlich:
➢ ausgefüllter Personalbogen für Schüler*innen
➢ eine Fotokopie der Geburtsurkunde
➢ eine Fotokopie des Impfpasses
➢ ggf. eine Fotokopie des Sorgerechtsbescheids
Abgabe der Anmeldeunterlagen bis spätestens: Dienstag, 26. November 2024.