Bebauungsplan Nr. 72 „Edewechterdamm II"

Im nördlichen Gemeindegebiet von Bösel wird die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Edewechterdamm II“ erforderlich, um auf die aktuellen städtebaulichen Entwicklungen zu reagieren. Die nördlich, westlich und östlich gelegene Wohnbebauung soll so verbunden und dadurch die bestehende Lücke darin geschlossen werden.

Das Plangebiet liegt westlich der Kantienstraße, östlich der Franz-Mecking-Straße und südlich der Weidenstraße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,1 ha.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bösel hat in seiner Sitzung am 01.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Edewechterdamm II“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sollen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden. Dazu liegt der Geltungsbereich nebst Beschreibung der Grundzüge der Planung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 07. September bis zum 09. Oktober 2023 – beide Tage einschließlich – im Rathaus der Gemeinde Bösel, Fachbereich 2 – Bauen, Planen, Ordnung – Zimmer 2.10, Am Kirchplatz 15, 26219 Bösel, während der Dienststunden (montags – freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, montags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ebenfalls besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen bei der Gemeinde schriftlich oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@boesel.de eingereicht oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.