Bebauungsplanes Nr. 71 „Flethstraße“

Die Gemeinde Bösel verzeichnet durch eine hohe Geburtenrate und Neubauvorhaben eine große Nachfrage nach Kita-Plätzen. Jüngere Planungen, wie die „Kita für alle“ an der Straße Neuland, tragen zwar zu einer Minderung bei, werden aber den ermittelten Bedarf für die kommenden Jahre nicht vollständig auffangen können. In der Gemeinde bestehen zudem aktuell mehrere Übergangslösungen mit zum Teil befristeten Betriebserlaubnissen.

Vor diesem Hintergrund ist die planungsrechtliche Sicherung eines weiteren, neuen Standorts erforderlich. Am westlichen Gemeinderand soll eine Baufläche für eine Kindertagesstätte geschaffen werden. Das Plangebiet weist eine räumliche Nähe zu jüngeren Bauvorhaben (Neubaugebiet „Westlich Flachsweg“) auf, kann aber auch aus den Bestandslagen aufgrund der guten verkehrlichen Anbindung problemlos erreicht werden.

Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand Bösels, westlich der Flethstraße und in Verlängerung des Flethweges. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 16.670 m².

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bösel hat in seiner Sitzung am 07.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 „Flethstraße“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sollen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden. Dazu liegt ein Vorentwurf nebst Beschreibung der Grundzüge der Planung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 06. März bis zum 04. April 2023 – beide Tage einschließlich – im Rathaus der Gemeinde Bösel, Fachbereich 2 – Bauen, Planen, Ordnung – Zimmer 2.10, Am Kirchplatz 15, 26219 Bösel, während der Dienststunden (montags – freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, montags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr)  zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ebenfalls besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen bei der Gemeinde schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.